Ihr Rechtsschutzportal im Internet
Sie können individuell Ihre Vergleiche starten. Privatpersonen
und auch Selbständige können sie Online für die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung
und auch die einzelnen Leistungen erkundigen und auf Wunsch auch
Ihren Vertrag abschließen.
Einzelne Informationen erfahren Sie gleich auch den nächsten Seiten.
Direkt zum Vergleich.... klicken Sie bitte gleich hier:
Leistungseinschränkungen bei der Rechtsschutzversicherung
Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten
wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier
werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung
erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen
werden. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert.
Der juristische Schutz wird auch bei vorsätzlich begangenen
Straftaten verweigert.
Beitragsberechnung bei der Rechtsschutz
Die Unternehmen berechnen die Beiträge nach dem Risiko. Der
Beitrag steht in Abhängigkeit zur Deckungssumme und den eingeschlossenen
Risiken. Auch hier differieren die Beiträge der Unternehmen
erheblich. Orientieren Sie sich mit unseren Online Beitrags- und
Leistungsvergleichen.
Schadensregulierung bei der Rechtsschutzversicherung
Wer sich im Falle eines Unfalls, eines Streits mit dem Arbeitgeber
oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen will und
unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich
zwei Möglichkeiten:
Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an,
ob die Rechtsschutzversicherung die Deckung übernimmt. Oder
man überlässt es dem Rechtsanwalt die Deckungszusage
bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen.
Kündigung bei der Rechtsschutzversicherung
Die Verträge zur Rechtsschutzversicherung laufen meist ein
bis fünf Jahre. Bei langfristigen Verträgen (z. B. 5
Jahre) verkürzen die Versicherungsunternehmen die Vertragslaufzeit
auf Antrag des Versicherungsnehmers auf ein Jahr.
Die ordentliche Kündigung zur Rechtsschutzversicherung spricht
man mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Vertragsende aus. Die
einjährigen Verträge verlängern sich automatisch
und stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn nicht drei Monate
vor Ablauf gekündigt wird.
Im Schadenfall kann die Rechtsschutzversicherung gekündigt
werden, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt. Die Kündigung
kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.
Auch wenn der von der Versicherung benannte Anwalt die Vertretung
des Versicherten ablehnt, kann die Rechtsschutzversicherung gekündigt
werden. In diesem Fall muss allerdings binnen vier Wochen nachgewiesen
sein, dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen würde
und Aussicht auf Erfolg bestehen. Gekündigt werden muss innerhalb
eines Monats nach Empfang der Ablehnung oder dem Eingang der Stellungnahmen
des Versicherten-Anwalts bei der Gesellschaft.
Zudem gibt es die Möglichkeit, im Falle von Beitragserhöhungen
das Vertragsverhältnis zur Rechtsschutzversicherung aufzuheben.
Die Fristen sind unterschiedlich, je nachdem wann der Vertrag geschlossen
wurde. War dies vor dem 01.01.1991, so kündigt man mit einer
Frist von einem Monat, wenn der Betrag um mehr als 15 Prozent gegenüber
dem Vorjahr oder 30 Prozent in drei Jahren steigt.
Bei Verträgen zur Rechtsschutzversicherung , die ab dem 29.07.1994
abgeschlossen wurden, gilt die Ein-Monats-Frist bei jeder Erhöhung.
Bei Verträgen zur Rechtsschutzversicherung, die zwischen diesen
Zeiträumen geschlossen wurden, gilt die Frist von einem Monat
bei einer Erhöhung um mehr als fünf Prozent gegenüber
dem Vorjahr oder mehr als 25 Prozent im Vergleich zur Prämie
bei Abschluss des Vertrages.
Für den Privat- Rechtsschutzversicherung gilt: Stirbt der
Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für den mitversicherten
Ehegatten und die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit
weiter. Wenn der Ehegatte die nächste Prämie zahlt, wird
er Versicherungsnehmer.
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